Folgende PV-Investitionsförderung für Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft wurden am 29. Mai 2018 bestätigt:
Gefördert werden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden (Betriebs- oder Wohngebäude) oder Freiflächen, sofern es sich um keine landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Naturschutzflächen handelt. Die maximal geförderte PV-Leistung liegt zwischen 5 und maximal 50 kWp. Die Förderung läuft bis Ende 2019 durchgehend, sofern Budgetmittel verfügbar sind.
Förderpauschale:
275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten)
375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten).
Gesamtes Förderbudget: 3,7 Mio Euro.
Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten, ist bei den Auswahlkriterien (positiver Umweltbeitrag, ökologische Aspekte, Größe der Anlage, Kombination von Maßnahmen, Ausrichtung der Anlage) eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen.
Ihr Weg zur PV KLIEN-Förderung für Ihre Land- oder Forstwirtschaft: